Ab dem 1. Januar 2026 treten im Rahmen des „Zukunftspakts Ehrenamt“ neue rechtliche und steuerliche Regelungen für Vereine und Engagierte in Kraft. Dazu gehören höhere steuerliche Freibeträge für Ehrenamtliche und Übungsleitende, mehr Flexibilität für Vereine bei der Mittelverwendung sowie erweiterte Spielräume für wirtschaftliche Tätigkeiten. Kleine und mittlere Vereine profitieren von gelockerten Vorgaben und mehr Planungssicherheit. Zudem wird der Haftungsschutz für ehrenamtlich tätige Vorstände verbessert und der Kreis der gemeinnützigen Zwecke erweitert, unter anderem durch die Anerkennung von E-Sport und die Nutzung von Mitteln für Photovoltaik- und andere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
👉 Mehr Infos gibt’s hier: https://wir-tun-was.rlp.de/ueber-uns-1/presse/detail/rechtliche-neuregelungen-fuer-vereine-und-engagierte-ab-1-januar-2026


