Rheinland-Pfalz
Ehrenamtskarte

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön für besonders engagiertes ehrenamtliches und freiwilliges Engagement. Sie ermöglicht die landesweite Nutzung von Vergünstigungen, die Kommunen, das Land oder Partner anbieten. Dazu zählen zum Beispiel ermäßigte Eintrittspreise oder 2-für-1-Tickets für Museen, Bäder, Theater und Veranstaltungen sowie Rabatte auf Waren und Dienstleistungen.

Für die Stadt Mainz sind wir, das Ehrenamtsbüro MEM, Anlaufstelle rund um die Ehrenamtskarte.
Weitere Infos zu den Vergünstigungen gibt es unter https://wir-tun-was.rlp.de/anerkennen/ehrenamtskarte/verguenstigungen

Voraussetzungen

Um die Ehrenamtskarte zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • ein Alter von mindestens 14 Jahren
  • ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • Dauer des Engagements von mindestens 1 Jahr
  • Sie erhalten keine pauschale finanzielle Entschädigung vom Verein (Übungsleiterpauschale)

Sonderfall Jubiläums-Ehrenamtskarte:

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten Menschen, die sich seit mindestens 25 Jahren ehrenamtlich engagieren. Weitere Vergabekriterien gibt es nicht. Das Engagement kann durchgehend in einer Organisation oder in unterschiedlichen Bereichen erfolgt sein. Auch Personen, die ihr Ehrenamt aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr ausüben können, sind antragsberechtigt. Der Antrag kann selbst gestellt werden, alternativ können auch Vereine, Organisationen oder Kommunen engagierte Personen vorschlagen.

Beantragung

Bitte beachten! Alle Anträge müssen per Post (nicht Mail oder Fax) an folgende Adresse geschickt werden:

Ehrenamtsbüro MEM
Regionale Diakonie Rheinhessen
Kaiserstraße 29
55116 Mainz

Zur Beantragung nutzen Sie bitte eines der nachstehenden Formulare.

Seite 1 wird von Ihnen ausgefüllt,
Seite 2 von der Einrichtung, für die Sie aktiv sind.

Wichtig ist, dass die Einrichtung ausfüllt, wie viele Stunden Sie ehrenamtlich aktiv sind und seit wann.

Den Original-Antrag senden Sie dann bitte vollständig ausgefüllt (bis auf den Abschnitt „Kommunalverwaltung“) an die oben stehende Adresse (nicht per E-Mail oder Fax). Sollten Sie bereits eine Ehrenamtskarte haben und eine Verlängerung wünschen, reichen Sie uns bitte ebenfalls das nachstehende Antragsformular ausgefüllt ein.

Vereine oder Einrichtungen, die mehrere Anträge einreichen wollen, nutzen bitte beide Seiten des Formulars „Sammelantrag".

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz.

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen.

Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine finanzielle Entschädigung erhält, die höher ist als die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für Telefon, Büro- material, Fahrten usw. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Die Karte ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden. Wer eine Juleica (Jugendleiter/In card) besitzt, braucht keine Ehrenamtskarte beantragen – alle Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gelten automatisch.

Für den Erhalt der Ehrenamtskarte muss die bzw. der Ehrenamt- liche ein Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche selbst beantragen oder aber von Vereinen, Verbänden und Kommunen vorgeschlagen werden. Alle Anträge sind dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die sie nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürger- beteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort werden die Karten kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen und anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten

Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren oder Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote sind auf www.wir-tun-was.rlp.dezu finden. Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamts- karte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Aufkleber am Eingang zu erkennen. Interessierte Unternehmen und Einrichtungen, die die Karte mit einer Vergünstigung unterstützen wollen, können sich gerne direkt an die Leitstelle wenden.

Bei Fragen zur Beantragung der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz schicken Sie gerne eine Mail an ehrenamt-mainz.rheinhessen@regioanle-diakonie.de.
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