Gesucht sind erneut innovative Projekte zur Gestaltung der ländlichen Region Rheinhessen, die Gemeinschaft stärken, zum Umweltschutz beitragen, Tourismus und Wein erlebbar machen und den Standort Rheinhessen fit für die Zukunft aufstellen.
Anforderungen an die Projektidee – Wichtig ist, dass…
- der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet liegt.
- die Idee in die Entwicklungsstrategie der Region passt.
- die Idee möglichst viele Punkte bei den Auswahlkriterien erreicht.
- mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde.
- die förderfähigen Ausgaben max. 20.000 Euro netto betragen. Die Förderung muss mindes-tens 2.000 Euro umfassen. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
- Rechnungen unter 100 Euro nicht förderfähig sind.
- ein projektbezogener Vertrag zwischen Projektträger und LAG Rheinhessen abgeschlossen werden muss.
- die Abrechnungsunterlagen des Projekts bis spätestens 31. Oktober 2026 einzureichen sind und das Projekt bis dahin umgesetzt ist.
Wer kann einen Antrag stellen und von der Förderung profitieren? - Privatpersonen (30 oder 40 % der Nettogesamtkosten)
- Öffentliche Träger (60 oder 70 % der Nettogesamtkosten)
- Gemeinnützige Vereine und Organisationen (50 oder 75 % der Nettogesamtkosten)
Wie läuft die Förderung ab?
- Kontaktaufnahme zur LAG-Geschäftsstelle: Erstes Beratungsgespräch zur Einschätzung, ob die Projektidee zu den Entwicklungszielen der LAG Rheinhessen passt.
- Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen bis zum 01. Juni 2026 bei der LAG-Geschäftsstelle.
- Prüfung der Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle: Bewertung anhand der Auswahl-kriterien und Projektauswahl durch den Vorstand der LAG Rheinhessen. Die Auswahlent-scheidung erfolgt im Wettbewerbsverfahren.
- Abschluss eines Vertrages zwischen dem Antragssteller und der LAG Rheinhessen über die Unterstützung eines Kleinstprojektes im Rahmen des Regionalbudgets. Es darf gestartet werden!
- Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege (Rechnungen, Kontoauszüge, Ver-wendungsnachweis) bei der LAG-Geschäftsstelle bis 31. Oktober 2026.
Alle Infos gibt’s hier:


