Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?
Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen und anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten